Das Schulgeld beträgt CHF 4'900.00 und wird von den Jugendlichen oder den gesetzlichen Vertretern vor Ausbildungsbeginn bezahlt. Bei Abbruch von agriPrakti besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Die Eltern erhalten vom Schulsekretariat LBV vor Beginn des agriPrakti-Jahres eine Ausbildungsbestätigung, welche sie der zuständigen Ausgleichskasse einreichen können (Anmeldung Familienzulagen).