Arbeits- und Freizeit

Wochenarbeitszeit

Einschliesslich des beruflichen Schulunterrichts beträgt die effektive Arbeitszeit, inklusive Essenszeit, höchstens 50 Stunden pro Woche. Die Zeit, welche der/die Jugendliche zur Besorgung seines Zimmers und seiner Wäsche benötigt, ist in der Arbeitszeit eingeschlossen.

Wird die Arbeitszeit überschritten, muss für Kompensation innert nützlicher Frist gesorgt werden (vertraglich festhalten).

Ruhepause

Mittags ist eine Ruhepause von mindestens 60 Minuten einzuräumen.

Freie Tage / Feiertage / Schnuppertage

Die Jugendliche hat Anspruch auf zwei freie Tage pro Woche. Innerhalb von vier Wochen müssen mindestens zwei freie Wochenenden, von Samstag und Sonntag, gewährt werden.

Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember sind zusätzliche ganze freie Tage, sofern diese nicht auf ein Wochenende fallen.

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden jährlich bis zu 5 Schnuppertage zu gewähren. Diese gelten als Arbeitszeit. Mahlzeiten werden in der Schnupperzeit nicht entschädigt.

Ferien

Während des Hauswirtschaftsjahrs agriPrakti stehen den Auszubildenden 5 Ferienwochen à 5 Arbeitstage, total 25 Ferientage zu. Während den Schultagen dürfen keine Ferien bezogen werden.